Meinungsfreiheit in der multipolaren Gesellschaft
Die Gedanken sind frei. Die Fantasie ist grenzenlos. Und ich kann zu allem eine Meinung haben. Die Gedanken mögen verwegen, träumerisch, romantisch oder abstoßend sein. Und meine Meinung kann sich demzufolge als fortschrittlich, liberal, verschroben oder altmodisch darstellen. Solange ich meine Meinung für mich behalte, hat damit niemand ein Problem. Für die Obrigkeit wäre eine solche Selbstbeschränkung in jeder Hinsicht erstrebenswert. Lässt es sich doch am effektivsten regieren und am effizientesten verwalten, wenn weder Zeit noch Energie auf die Abwehr ketzerischer Gedanken oder abweichender Meinungen verschwendet werden müssen. Aber auch die Mitmenschen interpretieren „Meinungsfreiheit“ mitunter als die Freiheit von der Zumutung durch die Meinung anderer. „Behalt Deine Meinung für Dich!“ ist eine oft genutzte Killer-Phrase, um sich mit unliebsamen Auffassungen nicht auseinandersetzen zu müssen.
Trotzdem – oder gerade deswegen? – ist die Meinungsfreiheit ein hohes politisches und gesellschaftliches Gut. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte , beschlossen von der UN-Generalversammlung im Dezember 1948, in der Konvention des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie im Grundgesetz nehmen die Freiheit der Meinung – die Meinungsfreiheit – und die Freiheit, sie äußern zu dürfen, eine prominente Stellung ein. Sie werden als wichtige, unveräußerliche individuelle Rechtsgüter besonders geschützt. Diese verfasste Wertschätzung der Meinungsfreiheit lässt eine Frage offen: Was ist überhaupt eine Meinung?
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