Beschneidung oder Religionsfreiheit
Die Beschneidung von Knaben ist Körperverletzung. So hat es zumindest das Landgericht Köln entschieden. Juden und Muslime, bei denen religiöse Vorschriften oder Traditionen eine Beschneidung – teils schon von Säuglingen – fordern, haben zutiefst erregt reagiert. Die entsprechenden Verbände, aber auch die Evangelische Kirche in Deutschland haben sofort kritisiert, das Gericht habe es versäumt, die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern angemessen gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuwägen. In den letzten Tagen haben sich dann noch zahlreiche Juristen, Wissenschaftler, Theologen und Ethiker zu Wort gemeldet.
Das Schlimme an der ganzen Diskussion ist aus meiner Sicht: Die Erregung richtet sich neben dem rein körperlichen Aspekt einer abgetrennten Vorhaut in erster Linie auf die beschnittenen Rechte der Eltern und die vermeintliche Beschränkung der Religionsfreiheit. Und geht damit am Kern des gesamten Problems im Grunde genommen völlig vorbei!
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