Von Blockwarten zu Geheimdiensten
Datenschützer kritisieren, dass zunehmend der öffentliche Raum von Bürgern überwacht wird. Beispielsweise gibt es wohl zahlreiche Autofahrer, die gerne andere Verkehrsteilnehmer filmen. So ein Videobeweis wäre für den Fall eines Unfalls doch sicherlich ganz nützlich, oder? Die Datenschutzbeauftragten verschiedener Bundesländer machen aber deutlich, dass solche Videoaufnahmen auf Vorrat nicht mit dem deutschen Datenschutz vereinbar sind. Als "Blockwartverhalten" geißelte jüngst der Datenschutzbeauftragte in NRW diese Sammelwut.
Weiterlesen … Von Blockwarten zu Geheimdiensten
- Erstellt am .